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Schenker Industrie- und Städtereinigungs GmbH

Der Entsorgungsfachbetrieb Ihrer Wahl für Fragen zu Abfall und aufbereiteten Rohstoffen!

Unser Ziel ist die regionale Aufbereitung von Abfällen in Bayern, um das Klima zu schonen und lange Transportwege zu vermeiden. Gleichzeitig produzieren wir wertvolle Rohstoffe für Bayern, Deutschland und Europa. Als mittelständischer Familienbetrieb wird die Firma Schenker seit 1978 erfolgreich in Oberbayern geführt. Unser Fokus liegt auf der Erschließung, Erhaltung und Optimierung der Kreislaufwirtschaft.

Think global, act local ist auch unser Credo!

Von einem reinen Transportunternehmen für Abfallcontainer, Mineralschlamm und Flüssigabfälle haben wir uns zu einem Komplettanbieter für Transport, Entsorgung und Verwertung aller Arten von Abfällen entwickelt. Zudem stellen wir hochwertige Einsatzstoffe für die Industrie her. Mit innovativen und patentierten Aufbereitungstechniken meistern wir die Herausforderung der Verarbeitung unterschiedlichster Abfall- und Wertstoffgemische.

Unser Unternehmen verfügt mittlerweile über ein komplett erschlossenes Firmengelände von ca. 100.000m² und einen Mitarbeiterstamm von 65 Personen (Stand 01/2024). Seit 2008 engagieren wir uns intensiv in der Aufbereitung von Sekundärrohstoffen im Altmetall- und Altkunststoff-Sektor, da wir frühzeitig den großen Beitrag zum Klimaschutz erkannt haben. Neben einer eigenen Schrottschredderanlage haben wir auch Anlagen zur Herstellung hochwertiger LDPE-Folienflakes und Hartkunststoff-Mahlgüter entwickelt, um Reststoffe zu minimieren und wertvolle Sekundärrohstoffe für die Industrie bereitzustellen. Wir sind stolz darauf, dass durch den Einsatz von uns hergestellten Sekundärrohstoffen jedes Jahr mehr als 250.000 Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden können, da hier sogenannte Primärware substituiert wird.
Tendenz steigend!

Für dieses wichtige Ziel, einen positiven Beitrag für unsere Umwelt zu leisten, stehen Thomas Schenker, die gesamte Familie Schenker und unser ganzes Unternehmen tagtäglich ein!

Kontakt

So erreichen Sie uns:

Schenker Industrie- und Städtereinigungs GmbH

Niernsdorf 7
85411 Hohenkammer

Tel.: +49 (8137) 2021
Fax: +49 (8137) 2193

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
7:00 – 17:00 Uhr

Container bestellen, tauschen, abholen lassen:
dispo@schenker-umwelt.de

Fragen rund um die Abrechnung:
buchhaltung@schenker-umwelt.de

Beratung zur Abfallentsorgung:
beratung@schenker-umwelt.de

Allgemeine Fragen und Kontakt:
info@schenker-umwelt.de

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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Worum dreht sich das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Dieses Gesetz dient der Bundesregierung als Werkzeug zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Um die entstehenden CO2-Emissionen auszugleichen, müssen sogenannte Emissionsrechte erworben werden. Dies erfolgt aktuell in Form von Zertifikaten, die von allen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen, erworben werden müssen – ab 2024 gehören dazu auch die Betreiber von thermischen Abfallverwertungsanlagen.
Obwohl das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits 2019 in Kraft getreten ist, sieht eine Neuerung des BEHG vor, dass ab dem 01.01.2024 auch thermische Abfallbehandlungsanlagen (Gewerbe- und Altholzabfälle) der CO2-Bepreisung unterliegen. Dieser Umlagemechanismus betrifft die gesamte Entsorgungsbranche.

Welche CO2-Preisvorgaben macht das Brennstoffemissionshandelsgesetz?

Aktuell liegt der Preis für CO2-Zertifikate bei 30 Euro pro Tonne für alle Inverkehrbringer. Ab dem 1. Januar 2024, wenn auch die Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sind und Zertifikate erwerben müssen, wird der Preis auf 45 Euro pro Tonne ansteigen. Im Jahr 2025 wird er dann noch einmal auf 55 Euro pro Tonne erhöht.

Die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen, die Abfälle thermisch verwerten, müssen sich für die Teilnahme am nationalen Emissionshandel bei der Deutschen Emissionshandelsstelle registrieren. Obwohl wir als Firma Schenker selbst keine thermischen Abfallbehandlungsanlagen betreiben, beliefert das Unternehmen Betreiber solcher Anlagen mit nicht recycelbaren Abfällen. Diese Anlagen werden die neuen CO2-Preise an ihre Lieferanten weitergeben.

Fragen und Erklärungen in Bezug auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde am 20. Dezember 2019 von der Bundesregierung verabschiedet, um die deutschen Klimaziele zu unterstützen. Bis 2030 soll die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent erreicht werden, und die endgültige Treibhausgasneutralität soll bis zum Jahr 2050 angestrebt werden. Eine wichtige Neuerung ist, dass ab dem 1. Januar 2024 auch thermische Abfallbehandlungsanlagen. der CO2-Bepreisung für Emissionen aus fossilen Brennstoffen unterliegen.

Die Anlage 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) enthält eine Aufstellung aller Brennstoffe, für die der Erwerb von Emissionszertifikaten erforderlich ist. Dazu gehören:
– Kohle, Koks und daraus hergestellte Stoffe wie Gase und Öle,
– Öle und Fette, sowohl tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs, die als Kraft- oder Heizstoffe verwendet werden,
– Erdöl und daraus hergestellte Stoffe wie Benzin, Diesel und Erdgas,
– Verschiedene Kohlenwasserstoffe,
– Verschiedene Alkohole, sofern sie nicht synthetisch hergestellt wurden und als Heiz- oder Kraftstoffe dienen,
– Zusatzstoffe für Kraftstoffe und Stoffe, die als Heiz- oder Kraftstoffe bestimmt sind.
Für das Jahr 2022 gilt eine reduzierte Liste, die in Anlage 2 des BEHG definiert ist. Zu diesem Zeitpunkt werden hauptsächlich Heizöl, Benzin, Diesel sowie Erdgas und Flüssiggase erfasst.

Die Höhe des weiterzuberechnenden CO2-Betrags ist abhängig vom fossilen Anteil des Abfallgemisches. Im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sind die erforderlichen Zertifikate für die gebräuchlichsten Abfallschlüsselnummern anhand von Standard-Emissionsfaktoren festgelegt. Für den biogenen Anteil einiger Abfallschlüsselnummern sind festgelegte Pauschalwerte vorgesehen, die von den Gesamtemissionen abgezogen werden.

Die Betreiber von thermischen Abfallverwertungsanlagen haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie die vorgegebenen Standard-Emissionsfaktoren für die Teilnahme am Emissionshandel verwenden oder eine Analyse in Auftrag geben, um den genauen biogenen Anteil des jeweiligen Abfallgemisches zu ermitteln.

Um den Anteil fossiler Materialien in Abfallgemischen zu reduzieren, ist eine konsequente Getrenntsammlung der Abfälle bereits an der Quelle unerlässlich. Insbesondere Kunststoffe wie Verpackungsmaterialien oder Folien sollten separat gesammelt werden und nicht in den Restmüll gelangen. Dadurch wird nicht nur der CO2-Preis gesenkt, sondern auch die Recyclingquote Ihres Unternehmens gesteigert. Zudem sollten Sie Strategien zur Abfallvermeidung in Betracht ziehen, da jede eingesparte Tonne Abfall nicht nur die CO2-Kosten reduziert, sondern auch Ressourcen schont.

Seit 2022 liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne, und im Jahr 2023 gab es keine Preiserhöhung. Ab 2024 wird jedoch eine Anhebung des CO2-Preises auf 40 Euro pro Tonne erwartet. Bis 2025 soll der Preis pro Tonne CO2 auf 50 Euro steigen, wie im Entwurf des neuen Haushaltsfinanzierungsgesetzes festgelegt, welcher derzeit im Deutschen Bundestag vorliegt. Ab 2026 wird die weitere Preisgestaltung durch ein Versteigerungsverfahren bestimmt, wobei der Mindestpreis 55 Euro und der Höchstpreis 65 Euro pro Tonne CO2 betragen werden.

Jede natürliche oder juristische Person sowie Personengesellschaft, die Substanzen gemäß dem Energiesteuergesetz in den Handel bringt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate zu erwerben. Im Gesetz wird diese Person als „Verantwortlicher“ bezeichnet.

Ab dem Jahr 2024 sind auch Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen von dieser Verpflichtung betroffen. Wir selbst agieren hingegen ausschließlich als Lieferant für derartige Anlagen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Betreiber die zusätzlichen Kosten für die CO2-Bepreisung an uns als Entsorgungsfachbetrieb und andere Entsorger weitergeben werden, was sich wiederum auf die Preisgestaltung zwischen Schenker und seinen Kunden auswirken wird.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die Berechnung der Kosten

Die genaue Berechnung der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Menge der fossilen Brennstoffe, die ein Unternehmen verwendet, und die aktuellen CO2-Preise auf dem Markt. Unternehmen müssen ihre CO2-Emissionen überwachen und die erforderlichen Zertifikate erwerben, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies kann finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen haben und erfordert eine genaue Buchführung und Planung.

Offizieller BEHG Gesetzestext:
>
> Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Hier finden Sie den offiziellen staatlichen Überblick der Kosten und deren Berechnung:
(Quelle „Standardwerte zur Berechnung von Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2a BEHG“)
>> BEHG – Preis-/Kosten-Tabelle und Berechnung

Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030), Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1, 3 und 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4, § 8 Absatz 1 und 4, § 9 Absatz 1, 3 und 4, § 10 Absatz 2, § 11, § 12 Absatz 4 und 6, § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 und 2, § 17 Absatz 1) Ermittlung der Brennstoffemissionen.

Info Flyer

FAQ - häufig gestellte Fragen

Die Schenker Industrie- & Städtereinigungs GmbH hat Ihr Firmengelände im oberbayerischen Niernsdorf. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Wir sind immer Montag bis Freitag von 7:00-16:45 Uhr für Sie da.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0837/2021 oder per Mail an: info@schenker-umwelt.de

Wir stellen Ihnen Conatiner ab 400 kg auf. Wenn das Mindestgewicht nicht erreicht ist, sind wir leider dazu angehalten geringe Aufwandskosten in Rechnung zustellen. Bitte informieren Sie sich bei uns im Vorfeld.

Wir wissen, dass nicht jede Entrümpelung oder Baustelle in wenigen Stunden abgeschlossen ist. Daher bieten wir Ihnen die ersten 7 Tage mietfrei an. Danach wird eine geringe Monatsmiete pro Container verrechnet, bis Sie fertig sind und wir den Conatainer abholen können.

Im Prinzip alles außer Sondermüll (z.B. Farben, Lacke, Öle) oder Elektroschrott (Fernseher, Kühlschränke, etc.).
Bitte informieren Sie sich aber im Einzelfall bei unseren kompetenten  Abfallberatern.

Bitte bringen Sie zusätzlich zum Fahrzeug mit: Fahrzeugschein (Zulassungesbescheinigung I), Fahrzeugbrief (Zulassungesbescheinigung II). Zusätzlich brauchen wir die Unterschrift des aktuellen Halters auf dem Verwertungsnachweis.

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